Licht

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La Le Li

Licht

Für den Menschen sichtbares (visuelles) Licht ist eine elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen zwischen rund 380 und 760 nm.
Unterhalb von 400 nm sprechen wir von Ultravioletter Strahlung (UV), das als extrem harte UV-Strahlung bis 10 nm reicht. Die UV-Bereiche der Strahlung, die auch das Sonnenlicht umfassen, bezeichnet man von 280 – 315 nm als UV-B und von 315 – 400 nm als UV-A. Der UV-C-Bereich reicht von 100 – 280 nm.
Oberhalb des sichtbaren Bereiches spricht man von Infraroter Strahlung (IR). Es umfasst die Wellenlängenbereiche von 780 – 2500 mm im nahen IR (NIR) sowie die Bereiche von 2,5 – 50 µm im mittleren IR.

Abb.: Spektrum elektromagnetischer Strahlung mit dem Bereich des für den Menschen sichtbaren Spektrums des Lichts.
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Die Eigenschaften des Lichtes können mit wellencharakteristischen, als auch mit teilchencharakteristischen Eigenschaften beschrieben werden. Dabei treten in der industriellen Bildverarbeitung eine Vielzahl von Phänomenen und Effekten auf, die in unmittelbarem Zusammenhang davon hergeleitet werden können. Auch die Lichtemission von LED-Beleuchtungen erklären sich mit diesen quantenmechanischen Aspekten.
Bei der Wechselwirkung von Licht mit (Prüf-) Objekten kann es zu folgenden Effekten kommen
– Absorption bestimmter Wellenlängen (Farben)
– Emission bestimmter Wellenlängen (z. B. Fluoreszenz)
– Reflexion einfallenden Lichts
– Erzeugung von Interferenzmustern (meist störender Weise)
– Brechung an Oberflächen (Grenzflächen)
Polarisationseffekte

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