Augensicherheit

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Augensicherheit

Eine Gefährdung des Auges durch LEDs, Leuchten oder andere Leuchtmittel wird durch die DIN EN 62471, Ausgabe 2009-03 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen; Deutsche Fassung EN 62471:2008; IEC 62471:2006) eingeordnet. Die Gefährdung kann thermisch oder photochemisch hervorgerufen werden.
Zur Bewertung eines Leuchtmittels auf resultierende Gefährdungen werden folgende mögliche Schäden betrachtet:
– Netzhautschäden durch Licht
– Netzhautschäden speziell durch blaues Licht (→ Blaulichtgefährdung, Photoretinitis)
– Schädigungen durch UV-, UV-A– und Infrarot-Licht
– Schädigungen der Netzhaut (oder Haut) durch die vom Leuchtmittel ausgestrahlte Wärme
Die Gefährdung wird in einem festgelegten Betrachtungsabstand von 200 mm beurteilt (oder über den Abstand, bei dem eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux erreicht wird).
Die Einstufung eines Leuchtmittels wird in 4 Risikogruppen (RG) unterteilt:
– RG0 (freie Gruppe): Keine photobiologische Gefahr
– RG1: Geringes Risiko. Bei zeitlich begrenztem Blick in das Leuchtmittel ist eine Schädigung der Netzhaut weitgehend ausgeschlossen.
– RG2: Mittleres Risiko einer Schädigung. Durch den Augenlidreflex wird eine Schädigung der Netzhaut verhindert. Ist der Augenlidreflex unterbunden, kann es zu einer Netzhautschädigung kommen. Leuchten müssen gekennzeichnet sein.
– RG3: Schädigungen der Netzhaut schon bei flüchtiger oder kurzzeitiger Bestrahlung, z. B. durch Laser oder sehr lichtstarke, gerichtete Leuchtmittel. Sind nicht für den Allgemeingebrauch zugelassen.

Büchner Lichtsysteme bietet Augensicherheitsbewertungen nach DIN EN 62471 an.

 

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